top of page

Corona-Verordnung der Landesregierung


Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab Montag, den 23. März 2020.

....... 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios,


2) Das Sozialministerium wird gemäߧ 32 Satz 2 IfSGermächtigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen.




Ab heute dem 23.03.2020 darf ich das Geschäft nicht mehr geöffnet haben. Sobald es neue Informationen gibt werde ich diese hier bekannt geben.


52 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Wichtige Kundeninformation

Liebe Kundinnen und Kunden, das letzte Jahr war ein Jahr, in dem viele schwerwiegende Entscheidungen zu treffen waren, die uns allen...

Schließung ab dem 02.11.2020

Liebe Kundinnen und Kunden, Nach gestrigem Beschluss der Regierung wird Hautgefühl Bochum bis zum 30.11.2020 geschlossen. Alle Termine...

Comments


bottom of page